Terms and Conditions For Trainers

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen binden NobleProg und Kursleiter aus Deutschland

DEFINITIONEN

Seminarübersicht

Ein Dokument, welches Informationen über einen Kurs enthält. Hierbei enthalten sind: das Publikum, an welches sich das Seminar richtet, die Ziele des Seminars sowie die Themenbereiche die im Kurs behandelt werden.

Kursleiter/Trainer

Der Trainer oder Kursleiter ist eine Einzelperson, welche den Kurs bereitstellt oder anbietet.

NobleProg

NobleProg Limited mit der Adresse: 152 Western Avenue, W3 7TT, London, kann von einem Franchisee vertreten werden.

Klient

Der Klient ist die Person oder die Organisation für die das Training bereitgestellt wird.

 

DIESER VERTRAG UND SEINE PARTEIEN

Dieser Vertrag wird zwischen NobleProg und dem Kursleiter geschlossen.

Veränderungen an diesem Vertrag oder seinen Bedingungen werden ausgeschlossen es sei denn sie wurden von NobleProg schriftlich anerkannt.

 

SEMINARE BEREITSTELLEN ODER ANBIETEN

Das Arbeitsentgelt des Kursleiters

Das Arbeitsentgelt des Kursleiters wird gewöhnlich als Tagesrate für einen bestimmten Kurs ausgedrückt. In den meisten Fällen wird die Tagesrate durch Verhandlungen mit den Trainern für jeden Kurs individuell bestimmt.

Das Arbeitsentgelt wird 45 Tage nach dem letzten Kurstag gezahlt.

Die Rechnung soll den letzten Tag der Schulung geschickt werden.  

Kursmaterialien

Die Kursmaterialien können bereitgestellt werden von:

  • NobleProg, aus dem Magazin
  • einer dritten Partei, gewöhnlich bei den Vorbereitungskursen für Examen oder bei den von Lieferanten autorisierten Trainings.
  • Dem Kursleiter

Falls der Kursleiter die Materialien zur Verfügung stellt, kann er diese separat bei uns in Rechnung stellen oder in seine Tagesrate einkalkulieren.

Der Kursmaterialien müssen entweder den NobleProg-Schriftzug aufweisen oder aber mindestens keinen Schriftzug anderer Anbieter.

 

Qualitätskontrolle

Neue Kursleiter

In den meisten Fällen werden neue Trainer in ihrem ersten Seminar von unseren Kursleitern oder Qualitätskontrolleuren unterstützt.

Die Verantwortung und Rechenschaftspflicht der Kursleiter

Nachdem ein Kurs gehalten wurde, erhalten unsere Kunden ein Bewertungsformular, um festzustellen wie zufrieden sie mit dem Seminar waren. Wenn die durchschnittlichen Bewertungen des Abschnitts über den Kursleiter unter 4,0 sind, können wir den Grund der Unzufriedenheit untersuchen. Falls der Grund im Zusammenhang mit schlechter Vorbereitung oder Kenntnis des Trainers steht, können wir das Entgelt des Kursleiters um bis zu 30% vom ursprünglichen Preis herunterhandeln. Um den dadurch entstandenen Nachteil für die Marke NobleProg auszugleichen wird dem Kunden das gleiche Seminar mit einem anderen Trainer erneut angeboten.  

 

Kursmaterialien und Software

Kursmaterialien und Software können von NobleProg, einer dritten Partei oder dem Trainer selbst zur Verfügung gestellt werden. 

NobleProg Kursmaterialien und Software
Im Fall, dass NobleProg die Materialien zur Verfügung stellt, darf der Seminarleiter dieses Kursmaterial nicht für andere Zwecke verwenden. 
Der Kursleiter kann die Materialien modifizieren, aber alle Materialien inkl. Veränderungen müssen an NobleProg zurückgegeben werden (z.B. durch Bearbeitung der http://training-course-material.com Seite) 
Kursmaterialien und Software von Kursleitern
Falls der Kursleiter seine eigenen Materialien und Software anbietet trägt er die volle Verantwortung für Einverständnis mit angemessenen Copyrights und Lizenzen.
 

Anbieten neuer Seminarübersichten

Neue Seminarübersichten können mithilfe der nobleprog.de Website erstellt werden oder per Email an NobleProg gesendet werden. In den Fällen in denen NobleProg für die Veröffentlichungen der Kursinhalte auf nobleprog.de zuständig ist, wird der Kursleiter immer ausdrücklich als Autor genannt. Wir behalten uns das Recht vor bestimmte Seminarübersichten zurückzuziehen oder vollständig zu entfernen.

Copyrights einer Seminarübersicht

Durch Anbieten einer Seminarübersicht erklärt sich der Kursleiter damit einverstanden die genannte Seminarübersicht kostenlos an NobleProg zu verpachten während der Kursleiter alle Rechte daran behält, inkl. Copyright und Urheberpersönlichkeitsrechte.

Der Kursleiter kann seine Zustimmung durch Zurückziehen oder vollständiges Entfernen der Seminarübersichten von der Website annulieren.

 

Andere Kursleiter, NobleProg Moderatoren

Falls NobleProg oder einer der anderen Kursleiter Änderungen vornimmt und der Autor keinen Einspruch dagegen erhebt, erhält NobleProg oder der andere Kursleiter das Eigentum an den Copyrights der Veränderungen. Der Autor kann anschließend die Seminarübersicht(en) nur noch mit schriftlicher Einverständnis von NobleProg verändern oder reproduzieren.

Seminarübersichten und Bereitstellung der Kursleiter

Der Kursleiter, also der Autor des Kurses, wird immer in erster Instanz gefragt, ob er das Seminar halten kann. Falls der Autor den Kurs nicht anbieten kann, stimmt er zu, dass einer der anderen NobleProg Trainer den Kurs hält.
 

Keine dritten Parteien oder Arbeitsvermittlungen

Wir akzeptieren keine Registrierung von Arbeitsvermittlungen oder dritten Parteien im Namen des Kursleiters. Diese Registrierungen werden sofort entfernt, da sie gegen die Grundsätze von NobleProg verstoßen.

WETTBEWERBSVEREINBARUNG

Die Kursleiter (oder jegliche andere Parteien die den NobleProg Vertretern direkt oder indirekt durch den Kunden vorgestellt wurden) dürfen unter keinen Umständen ohne die vorherige schriftliche Einverständnis von NobleProg in irgendeiner Weise direkte Verhandlungen mit den Vertretern unserer Kunden (oder anderen Parteien, die direkt oder indirekt vorgestellt wurden) führen. Dies gilt im Zusammenhang mit jetzigen oder zukünftigen Projekten. Jeglicher daraus entstehender Verlust für aktuelle oder zukünftige Geschäfte werden dem Kursleiter in Höhe von 3000 € pro Tag für jeden verlorenen Geschäftstag oder in Höhe des Wert des gesamten Geschäftsverlustes, je nachdem welcher Wert höher ist, in Rechnung gestellt. Diese Klausel schließt nicht aus, dass der Kunde nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgerechnet wird.

 

KEINE ABWERBUNG
Bis zu 12 Monate nach Abschluss der Seminarveranstaltung oder der Beendigung des Vertrages, je nachdem welcher der spätere Zeitpunkt ist, darf keine der Parteien (es sei denn es wurde schriftlich anders vereinbart) das Personal der anderen Partei, die vertraglich beschäftigt war, für eine Anstellung oder eine Dienstleistung abwerben. Die Vertragsstrafe für Verletzung dieser Verfügung berechnet sich aus der Höhe des Bruttogehalts oder des Honorars dieser Person für die ersten 12 Monate seiner neuen Anstellung oder seines Dienstleistungsvertrags oder 650.000 €, je nachdem welcher Betrag höher ist. 

 

Bitte beachten Sie: Die AGB's für Kursleiter können von Zeit zu Zeit aktualisiert werden. Die Kursleiter werden darüber per Email informiert und müssen die Änderungen lediglich akzeptieren oder aber ablehnen.

 

Ich stimme diesen Bedingungen zu *